Der „Rote Punkt“ ist ein umgangssprachlicher, aber rechtlich relevanter Begriff im Bau- und Immobilienrecht und bezeichnet die Bestätigung einer Bauaufsichtsbehörde, dass ein Bauantrag genehmigt wurde. Seinen Namen hat er von einem roten Aufkleber oder Stempel, der auf den Bauplänen (Grundriss) angebracht wurde, um die Genehmigung zu visualisieren. Die offizielle Bezeichnung ist Baugenehmigung.
Obwohl der rote Punkt in der heutigen Praxis nicht mehr flächendeckend verwendet wird, symbolisiert er nach wie vor die Erteilung der Baugenehmigung. Er signalisiert dem Bauherrn, dass sein Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) und dem Bebauungsplan entspricht und mit der Realisierung begonnen werden kann. Mit der Genehmigung sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau geschaffen. Für die Immobilienbewertung ist der Rote Punkt von großer Bedeutung. Das Vorhandensein einer Baugenehmigung sichert die rechtmäßige Nutzbarkeit einer Immobilie und ist somit ein entscheidender wertbestimmender Faktor. Ein Bauwerk ohne gültige Genehmigung kann als Schwarzbau gelten und mit Nutzungsuntersagung, Bußgeldern oder im Extremfall sogar dem Abriss belegt werden, was zu einem erheblichen Wertverlust führt.