Grundpfandrechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück, die dazu dienen, eine Geldforderung zu sichern. Sie sind im Grundbuch in Abteilung III eingetragen und berechtigen den Gläubiger, sich bei Nichterfüllung der zugrunde liegenden Forderung durch den Schuldner aus dem Grundstück zu befriedigen. Dies geschieht in der Regel durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie. Die wichtigsten Grundpfandrechte im deutschen Recht sind die Grundschuld und die Hypothek, die beide in den Paragraphen §§ 1113 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt sind.
Die Grundschuld ist von der Forderung unabhängig und daher flexibler in ihrer Handhabung. Sie bleibt nach Tilgung der Schuld bestehen und kann für neue Kredite genutzt werden. Die Hypothek hingegen ist akzessorisch, also untrennbar mit der Forderung verbunden. Sie erlischt automatisch mit der vollständigen Tilgung des Darlehens. Auch die Rentenschuld, eine seltenere Form, gehört zu den Grundpfandrechten. Für Käufer ist es unerlässlich, das Grundbuch auf solche Einträge zu prüfen, um die finanzielle Last und das Risiko einer Immobilie zu verstehen.