Eine Zwangsversteigerung ist ein staatlich angeordnetes Verfahren zur zwangsweisen Verwertung von Immobilien, die mit einem Grundpfandrecht, meist einer Hypothek oder Grundschuld, belastet sind. Sie dient dazu, die Forderungen eines Gläubigers zu befriedigen, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen, zum Beispiel aus einem Darlehen, nicht mehr nachkommt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz über die Zwangsvollstreckung (ZVG).
Das Verfahren wird vom zuständigen Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers eingeleitet. Nach der Einleitung des Verfahrens wird ein Sachverständigengutachten über den Verkehrswert der Immobilie erstellt. Der Versteigerungstermin wird öffentlich bekannt gemacht, und die Bieter haben die Möglichkeit, sich vorab über das Gutachten zu informieren. Im Termin selbst wird die Immobilie an den Höchstbietenden zugeschlagen. Besonderheiten des Verfahrens sind die gesetzlichen Bieterschutzregelungen. So muss ein Gebot von mindestens 50 % des Verkehrswertes erreicht werden, um einen Zuschlag zu erhalten, und ab 70 % können die Gläubiger nicht mehr den Zuschlag verweigern. Für potenzielle Käufer können sich bei einer Zwangsversteigerung Chancen auf ein günstigeres Immobilienbündeln, aber auch Risiken,da Gewährleistungsansprüche für Mängel in der Regel ausgeschlossen sind.