Der Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift aller Einträge in einem Grundbuchblatt. Er gibt umfassende Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, die im Grundbuch verzeichnet sind. Die Erteilung eines Grundbuchauszugs erfolgt durch das zuständige Grundbuchamt und ist in der Regel kostenpflichtig. Da das Grundbuch öffentlichen Glauben genießt, gelten die im Auszug enthaltenen Informationen als rechtlich verbindlich.
Ein Grundbuchauszug ist in drei Abteilungen gegliedert: Abteilung I gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, also wer der Eigentümer des Grundstücks ist und wie er das Eigentum erworben hat. Abteilung II enthält Informationen zu Lasten und Beschränkungen des Grundstücks, wie Dienstbarkeiten, Wegerechte oder die Auflassungsvormerkung. Abteilung III dokumentiert die Grundpfandrechte, also Hypotheken und Grundschulden. Für den Kauf, Verkauf oder die Finanzierung einer Immobilie ist der Grundbuchauszug unerlässlich, da er alle relevanten rechtlichen Informationen transparent darlegt und vor bösen Überraschungen schützt.