Beschreibung Ein Wegerecht, auch als Geh- und Fahrrecht bekannt, ist eine Form der Grunddienstbarkeit und regelt das Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten, zu befahren oder einen Weg darauf zu nutzen. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §§ 1018 ff. geregelt. Das Grundstück, das das Recht gewährt, wird als dienendes Grundstück bezeichnet, während das Grundstück, das das Recht in Anspruch nehmen darf, als herrschendes Grundstück gilt.
Die Eintragung eines Wegerechts erfolgt in Abteilung II des Grundbuchs des dienenden Grundstücks. Dadurch ist das Recht auch gegenüber Rechtsnachfolgern, also neuen Eigentümern, verbindlich. Ein Wegerecht kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, beispielsweise wenn ein Grundstück keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat. Es sichert dem herrschenden Grundstück den Zugang und ist damit für dessen Nutzbarkeit von entscheidender Bedeutung. In der Immobilienbewertung hat ein eingetragenes Wegerecht sowohl für das herrschende als auch für das dienende Grundstück eine wertbestimmende Funktion. Es kann den Wert des herrschenden Grundstücks steigern und den des dienenden Grundstücks mindern, da dessen Nutzung eingeschränkt wird.