Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein Recht, das ein Grundstück zugunsten einer bestimmten, natürlichen oder juristischen Person belastet. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit, die ein Recht an einem anderen Grundstück begründet, ist dieses Recht nicht an ein herrschendes Grundstück gebunden, sondern ausschließlich an die Person des Berechtigten.
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird in der Regel für eine bestimmte Zeit oder lebenslang gewährt. Sie ist nicht übertragbar und erlischt in der Regel mit dem Tod des Berechtigten oder der Auflösung der juristischen Person. Typische Beispiele sind das Wohnungsrecht, das dem Berechtigten das Recht einräumt, ein Gebäude oder einen Teil davon zu bewohnen, oder das Nießbrauchrecht, das dem Berechtigten die Nutzung der gesamten Erträge aus dem Grundstück, wie Mieteinnahmen, gewährt. Die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit erfolgt in Abteilung II des Grundbuchs des belasteten Grundstücks, wodurch sie auch für Rechtsnachfolger verbindlich ist. Die Immobilienbewertung wird durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit beeinflusst, da sie den Verkehrswert des Grundstücks mindert.