Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die berechtigten Haushalten den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ermöglicht. Er ist in Deutschland im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)geregelt und soll sicherstellen, dass Wohnraum mit Wohnraumbindung an Personen vermietet wird, die ihn aufgrund ihres geringen Einkommens benötigen. Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig und wird vom zuständigen Wohnungsamt ausgestellt.
Die Ausstellung eines WBS ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sich nach dem Einkommen, der Haushaltsgröße und den jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer richten. Dabei gibt es oft regionale Unterschiede, was die Einkommensgrenzen und die Größe der Wohnung betrifft. Der WBS berechtigt ausschließlich zum Bezug einer Sozialwohnung, nicht aber zur automatischen Zuweisung einer solchen. Der Vermieter einer Sozialwohnung ist verpflichtet, bei einer Neuvermietung zu prüfen, ob der Mietinteressent im Besitz eines gültigen WBS ist. Die Wohnung darf nur an Haushalte vermietet werden, die die im WBS ausgewiesenen Kriterien erfüllen. Die Miete für solche Wohnungen unterliegt der Kostenmiete und ist somit in der Regel deutlich günstiger als die ortsübliche Vergleichsmiete.