Das Überfahrtsrecht ist ein grundstücksbezogenes Nutzungsrecht, das es einer Person erlaubt, ein fremdes Grundstück zum Zweck der Zufahrt oder Durchfahrt zu nutzen. Es wird in der Regel als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen und ist damit rechtlich gesichert und auch für Rechtsnachfolger bindend.
Das Überfahrtsrecht wird insbesondere dann relevant, wenn ein Grundstück nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden ist und die Erreichbarkeit nur über ein Nachbargrundstück gewährleistet werden kann. Durch die Eintragung wird dauerhaft sichergestellt, dass das betreffende Grundstück verkehrstechnisch erschlossen bleibt.
Die Ausgestaltung des Überfahrtsrechts kann unterschiedlich sein. Vereinbart werden können unter anderem Breite und Verlauf der Zufahrt, die Art der Nutzung (z. B. nur für Pkw oder auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge) sowie Regelungen zu Instandhaltungspflichten. Kosten für Pflege oder Instandhaltung können zwischen den beteiligten Eigentümern vertraglich verteilt werden.