Die Realteilung bezeichnet die physische Teilung eines Grundstücks in mindestens zwei oder mehr eigenständige, rechtlich voneinander unabhängige Grundstücke. Sie ist eine Form der Grundstücksteilung, die im Gegensatz zur ideellen Teilung steht, bei der ein Grundstück zwar mehrere Eigentümer hat, aber rechtlich nicht getrennt wird. Die rechtliche Grundlage für die Realteilung findet sich im Baugesetzbuch (BauGB) und den Landesbauordnungen (LBO).
Für eine Realteilung muss das ursprüngliche Flurstück amtlich vermessen und die neuen Grenzen müssen von einem Vermessungsingenieur festgelegt werden. Die neuen Flurstücke werden anschließend im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eingetragen. Eine Realteilung bedarf in der Regel einer Genehmigung durch die zuständige Baubehörde, um sicherzustellen, dass die neu entstehenden Grundstücke den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie den Abstandsflächen und der Erschließung, entsprechen. Eine Realteilung kann beispielsweise bei einem Erbfall notwendig werden, wenn mehrere Erben einen Teil des Grundstücks erhalten sollen, oder wenn der Eigentümer einen Teil des Grundstücks verkaufen möchte.