Ein Leitungsrecht ist eine Grunddienstbarkeit, die dem Eigentümer eines Grundstücks das Recht einräumt, auf einem benachbarten oder fremden Grundstück Leitungen wie Rohre, Kabel oder Kanäle für die Versorgung oder Entsorgung zu verlegen und zu unterhalten. Dieses Recht ist im Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Das Leitungsrecht ist essenziell, wenn ein Grundstück nicht direkt an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen werden kann, beispielsweise weil die notwendigen Leitungen über das Land eines anderen Eigentümers geführt werden müssen.
Für den Eigentümer des dienenden Grundstücks, also des Grundstücks, das durch die Leitungen belastet wird, bedeutet das Leitungsrecht eine Einschränkung seiner Eigentümerbefugnisse. Er muss die Verlegung und Wartung der Leitungen dulden und darf keine Bauwerke oder Bepflanzungen anbringen, die das Recht beeinträchtigen. Im Gegenzug erhält er häufig eine einmalige Entschädigung oder eine jährliche Rente für die Nutzung seines Grundstücks.
Bei der Immobilienbewertung spielt das Leitungsrecht eine wichtige Rolle, da es den Wert des dienenden Grundstücks mindern kann. Ein Sachverständiger muss bei der Wertermittlung die Art und den Umfang des Leitungsrechts genau prüfen und den dadurch verursachten Wertverlust entsprechend berücksichtigen. Die Eintragung im Grundbuch sorgt für Rechtssicherheit und Transparenz für alle beteiligten Parteien.