Die Geschossfläche (GF) ist ein Begriff aus dem Bauplanungsrecht. Sie ist die Summe der Flächen aller ober- und unterirdischen Geschosse eines Gebäudes, die nach den Außenmaßen des jeweiligen Geschosses gemessen werden. Im Gegensatz zur Bruttogrundfläche (BGF), die nach der DIN 277 ermittelt wird, ist die Geschossfläche keine einheitlich definierte Größe. Ihre Berechnung ist in der Regel in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geregelt und kann je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Die Geschossfläche ist ein wesentlicher Parameter zur Ermittlung der baulichen Dichte und zur Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung. Sie dient als Bezugsgröße für die Grundstücksfläche, um die sogenannte Geschossflächenzahl (GFZ) zu berechnen. Die GFZ legt fest, wie viele Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksflächeauf einem Baugrundstück errichtet werden dürfen. Somit hat die Geschossfläche direkten Einfluss auf das maximal zulässige Bauvolumen auf einem Grundstück. Bei der Immobilienbewertung spielt die Geschossfläche eine zentrale Rolle, da sie die Bebaubarkeit eines Grundstücks und damit den Bodenwert maßgeblich beeinflusst.