Bauerwartungsland ist eine Kategorie von Flächen, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als zukünftiges Baulandausgewiesen sind, aber noch nicht für eine Bebauung bereitstehen. Es handelt sich um Grundstücke, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zu Bauland werden, aber noch nicht erschlossen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB). Im Gegensatz zu baureifem Land, für das bereits ein Bebauungsplan vorliegt, besteht bei Bauerwartungsland lediglich die Erwartung, dass es in Zukunft bebaut werden darf.
Die Einstufung als Bauerwartungsland signalisiert, dass das Grundstück in die Bauleitplanung einbezogen wird. Dies führt in der Regel zu einer erheblichen Wertsteigerung im Vergleich zu Ackerland oder einer Grünfläche, da die Möglichkeit der baulichen Nutzung besteht. Allerdings ist die Baugenehmigung noch nicht erteilt und die Erschließungmuss noch erfolgen. Für einen Investor ist Bauerwartungsland oft eine spekulative Investition, da die genaue zeitliche Realisierung der Bebauung ungewiss ist.