Der Wertermittlungsstichtag ist das Datum, auf das sich die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie bezieht. Er wird im Rahmen einer Immobilienbewertung festgelegt und dient als verbindlicher zeitlicher Bezugspunkt. Da sich Marktbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen oder der bauliche Zustand einer Immobilie im Laufe der Zeit ändern können, ist die Festlegung dieses Stichtags unverzichtbar, um den Wert nachvollziehbar und vergleichbar darzustellen.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Bestimmung des Wertermittlungsstichtags finden sich in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Dort ist geregelt, dass sich der Verkehrswert immer auf die Verhältnisse am Stichtag bezieht. Dies betrifft unter anderem das aktuelle Marktgeschehen, die rechtlichen Gegebenheiten wie Baulasten oder Grunddienstbarkeiten sowie den tatsächlichen Zustand des Gebäudes.
Im Verkehrswertgutachten wird der Wertermittlungsstichtag ausdrücklich genannt. Er kann sowohl ein aktuelles Datum (z. B. für den Kauf oder Verkauf) als auch ein Datum in der Vergangenheit sein, etwa bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder steuerlichen Fragestellungen. Für Transparenz und Nachvollziehbarkeit ist es entscheidend, dass der Wertermittlungsstichtag eindeutig angegeben wird.