Der Begriff „Underrent“ bezeichnet in der Immobilienwirtschaft eine Situation, in der die tatsächlich erzielte Miete einer Immobilie unter der marktüblichen Miete liegt. Dieser Zustand kann verschiedene Ursachen haben, beispielsweise langfristige Mietverträge, die keine oder nur eine unzureichende Anpassung an die allgemeine Marktentwicklung vorsehen, oder Mietpreisbindungen, die durch gesetzliche Regelungen wie die Mietpreisbremse entstehen. Ein Underrent kann auch bewusst von Vermietern in Kauf genommen werden, um die Mieter langfristig an das Objekt zu binden.
Für die Immobilienbewertung, insbesondere im Rahmen des Ertragswertverfahrens, ist die Existenz eines Underrents von großer Bedeutung. Während der tatsächliche Rohertrag des Objekts durch die niedrigeren Mieteinnahmen gemindert ist, muss der Gutachter den sogenannten nachhaltigen Ertrag ermitteln, der auf der Grundlage der marktüblichen Miete berechnet wird. Eine Nichtberücksichtigung des Underrents würde zu einem unrealistisch niedrigen Verkehrswert führen. Bei einem Verkauf der Immobilie kann ein potenzieller Käufer durch die Anpassung der Mieten an das Marktniveau einen Mehrwert erzielen. Dieser Wertzuwachs wird oft in der Wertermittlung durch einen gesonderten Ansatz oder durch die Anwendung eines geeigneten Liegenschaftszinssatzes berücksichtigt, um das Potenzial des Objekts angemessen widerzuspiegeln.