Beschreibung Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in angespannten Wohnungsmärkten die Miethöhe bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen begrenzt. Ihr Ziel ist es, den Anstieg der Mieten zu verlangsamen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Regelung gilt nicht bundesweit, sondern kann von den jeweiligen Bundesländern für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten erlassen werden.
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass die Miete bei einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 % übersteigen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel durch den Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde ermittelt. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen: Wenn die Vormiete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete plus 10 % lag, darf der Vermieter die höhere Vormiete weiterhin verlangen. Auch bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen, die den Wert der Wohnung erheblich steigern, kann die Miete über der Grenze liegen. Für die Immobilienbewertung, insbesondere im Rahmen des Ertragswertverfahrens, ist die Mietpreisbremse relevant, da sie die Höhe der zukünftigen Mieteinnahmen und somit den nachhaltigen Ertrag einer Immobilie begrenzt. Sie kann somit zu einer Reduzierung des Verkehrswerts führen.