Beschreibung Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer bestimmten Gemeinde oder Stadt. Er wird von den Städten und Kommunen erstellt, um eine verlässliche Datengrundlage für die Miethöhe zu schaffen. Die rechtliche Grundlage ist § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Erstellung von qualifizierten und einfachen Mietspiegeln regelt.
Der Mietspiegel gibt Auskunft darüber, wie hoch die Miete für eine Wohnung sein darf, die in einer bestimmten Lage, in einem bestimmten Baujahr und mit einer bestimmten Ausstattung versehen ist. Er wird auf der Grundlage von Stichproben und Erhebungen bei Mietern und Vermietern erstellt. Die darin enthaltenen Daten sind für Mieter und Vermieter eine Orientierungshilfe und dienen der Rechtssicherheit bei Mieterhöhungen. Die Mietpreisbremse bezieht sich direkt auf die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete. Ein qualifizierter Mietspiegel erfüllt strengere Kriterien, da er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird und vom Mieter- und Vermieterverband anerkannt sein muss. In Gemeinden mit einem qualifizierten Mietspiegel sind die Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt.