Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Sonderform des Mietspiegels, der im deutschen Mietrecht eine erhöhte Beweiskraft besitzt. Im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel, der nur eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete ist, wird der qualifizierte Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ein qualifizierter Mietspiegel muss von der zuständigen Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter, wie Mietervereinen oder Haus & Grund, anerkannt sein. Er muss in der Regel alle zwei Jahre fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden. Durch seine methodisch fundierte Erstellung gilt er als rechtlich besonders belastbar. Er kann in einem Mieterhöhungsverfahren als Beweismittel vorgelegt werden. Seine Bedeutung liegt darin, dass er Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt. In Gemeinden mit einem qualifizierten Mietspiegel können Mieterhöhungen nur bis zur Höhe der im Mietspiegel ausgewiesenen Werte vorgenommen werden.