Rohbauland ist eine Kategorie von Flächen, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde bereits als Baulandausgewiesen sind, jedoch noch nicht die Kriterien für baureifes Land erfüllen. Es handelt sich um Grundstücke, die im Gegensatz zu Bauerwartungsland rechtlich bereits für eine Bebauung vorgesehen sind, deren Erschließung jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB).
Ein Grundstück gilt als Rohbauland, wenn es noch nicht an das öffentliche Versorgungs- und Verkehrsnetz angeschlossen ist. Das bedeutet, dass noch keine Straßen, Wasser-, Abwasser- oder Stromleitungen vorhanden sind. Die Erschließungsarbeiten sind in der Regel Aufgabe der Gemeinde, können jedoch auch vertraglich auf private Bauunternehmen übertragen werden. Die Kosten für die Erschließung werden in Form von Erschließungsbeiträgen auf die Grundstückseigentümer umgelegt.