Die Rangfolge bezeichnet im Grundstücksrecht die rechtliche Reihenfolge, in der Rechte an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen sind. Sie bestimmt, welches Recht im Konfliktfall Vorrang hat. Grundlage bildet die Eintragung im Grundbuch. Wird ein Grundstück mit mehreren Rechten belastet – etwa Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten – entscheidet die Rangfolge darüber, welches Recht zuerst bedient oder berücksichtigt wird. Im Falle einer Zwangsversteigerung bedeutet dies beispielsweise, dass ein im ersten Rang eingetragenes Recht vor nachrangigen Rechten befriedigt wird. Nachrangige Rechte können unter Umständen ganz oder teilweise erlöschen.
Die Rangfolge richtet sich nach dem Zeitpunkt der Eintragung. Sie kann jedoch auch durch eine sogenannte Rangbestimmung oder Rangänderung angepasst werden, wenn die beteiligten Rechteinhaber zustimmen. Dadurch lässt sich die Reihenfolge der Rechte im Grundbuch gezielt gestalten, etwa zugunsten einer neuen Finanzierung.
Für Eigentümer, Käufer und Kreditgeber ist die Rangfolge von großer Bedeutung, da sie die Werthaltigkeit von Sicherheiten beeinflusst und rechtliche Klarheit schafft.