Die Kaufnebenkosten sind alle zusätzlichen Ausgaben, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks über den reinen Kaufpreis hinaus anfallen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten eines Immobilienerwerbs und müssen bei der Finanzierung von Anfang an berücksichtigt werden. Da sie in der Regel aus dem Eigenkapital des Käufers bezahlt werden müssen, beeinflussen sie maßgeblich die Höhe des notwendigen Eigenkapitals. Die Höhe der Kaufnebenkosten variiert je nach Bundesland und den vertraglichen Vereinbarungen.
Zu den typischen Kaufnebenkosten zählen die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Gerichtskosten sowie die Maklerprovision. Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Die Notar- und Gerichtskosten belaufen sich in der Regel auf etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises und decken die Kosten für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragung in das Grundbuch ab. Die Maklerprovision, die zwischen 3,57 % und 7,14 % (inkl. Mehrwertsteuer) des Kaufpreises betragen kann, ist oft die größte Einzelposition. Hinzu kommen eventuell Kosten für einen Sachverständigen oder eine Immobilienbewertung.