Die Indexmiete ist eine Form der Mietanpassung, bei der die Höhe der Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) gekoppelt ist. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie ermöglicht es, die Miete automatisch anzupassen, ohne dass der Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete nachweisen muss.
Bei einem Indexmietvertrag kann die Miete frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung angepasst werden. Der Vermieter muss dem Mieter die Mieterhöhung in Textform mitteilen und die Veränderung des Verbraucherpreisindexes sowie die neue Miethöhe nennen. Der Mieter muss dann die erhöhte Miete ab dem übernächsten Monat nach Erhalt der Mitteilung zahlen. Ein großer Vorteil der Indexmiete für Vermieter ist, dass sie keine weiteren Mieterhöhungen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierungsmaßnahmen vornehmen können. Mieter profitieren von der Transparenz der Mieterhöhung, die an die allgemeine Inflation gekoppelt ist. Die Mietpreisbremsekann die Anfangsmiete begrenzen, die nachfolgenden Erhöhungen richten sich aber ausschließlich nach dem VPI.