Die ideelle Grundstücksteilung liegt vor, wenn ein Grundstück mehreren Eigentümern gemeinschaftlich gehört, ohne dass eine tatsächliche Teilung in einzelne Flächen erfolgt. Jeder Eigentümer erhält dabei keinen räumlich abgegrenzten Grundstücksteil, sondern einen rechnerischen Miteigentumsanteil am gesamten Grundstück.Ein Beispiel: Zwei Personen erwerben gemeinsam ein Grundstück zu gleichen Teilen. Statt dass jeder eine bestimmte Hälfte des Grundstücks zugeordnet bekommt, halten beide jeweils 50 % ideellen Anteil. Über das Grundstück können sie nur gemeinschaftlich verfügen, etwa beim Verkauf, bei Belastungen oder bei baulichen Maßnahmen.
Die ideelle Teilung ist abzugrenzen von der Realteilung, bei der das Grundstück in rechtlich eigenständige Flächen zerlegt wird, und vom Wohnungseigentum, das eine spezielle Form des Sondereigentums darstellt. Sie bietet sich insbesondere dann an, wenn eine klare Aufteilung nicht praktikabel ist oder das Grundstück gemeinschaftlich genutzt werden soll.