Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher, aus der Kaufpreissammlung ermittelter Lagewert für den Grund und Boden innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (der sogenannten Richtwertzone). Er wird von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte flächendeckend ermittelt und mindestens alle zwei Jahre veröffentlicht. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB). Er dient als Orientierungshilfe für die Wertermittlung von Grundstücken und als Grundlage für die neue Grundsteuerberechnung.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich immer auf einen fiktiven, unbebauten Standardfall (den sogenannten Richtwert-Grund). Dabei werden wertbeeinflussende Faktoren wie die Art und das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschossflächenzahl), die Grundstücksgröße, -form und die Erschließung berücksichtigt. Der tatsächliche Bodenwert eines individuellen Grundstücks kann vom Bodenrichtwert abweichen, je nachdem, wie stark es vom Standardfall abweicht. In der Praxis wird der Bodenrichtwert häufig als Ausgangspunkt für die Wertermittlung genommen. Abweichungen, wie beispielsweise ein ungünstiger Zuschnitt oder eine besondere Lage, müssen dann durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Die Bodenrichtwerte sind einsehbar und tragen zur Markttransparenz bei.