Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Immobilien auf eigenem oder fremdem Grundstück in eigener Verantwortung errichtet oder sanieren lässt und sie anschließend schlüsselfertig an einen Dritten, den Käufer, verkauft. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Bauträger übernimmt dabei das gesamte Projektrisiko und die Koordination aller am Bau beteiligten Unternehmen, wie Architekten und Handwerksbetriebe.
Die Tätigkeit des Bauträgers umfasst verschiedene Phasen. Zuerst erwirbt er das Grundstück. Anschließend beauftragt er Architekten mit der Planung des Bauvorhabens und holt die Baugenehmigung ein. Danach beauftragt er Bauunternehmen mit der Errichtung des Gebäudes. Der Käufer schließt den Kaufvertrag in der Regel in der Planungs- oder Bauphase ab und zahlt den Kaufpreis in Teilbeträgen, die vom Baufortschritt abhängen. Ein Bauträgervertrag ist ein Kombinationsvertrag aus Kauf- und Werkvertrag. Für den Käufer bietet der Kauf bei einem Bauträger den Vorteil, eine schlüsselfertige Immobilie ohne den Aufwand einer eigenen Projektkoordination zu erhalten. Der Bauträger ist in der Regel für Mängel am Bauwerk haftbar.