Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Sie dient als zentrale Kennzahl im Immobilienbereich und ist maßgeblich für die Berechnung der Miete, des Kaufpreises und der Betriebskosten. Die Berechnung der Wohnfläche ist in Deutschland in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gesetzlich geregelt. Diese Verordnung legt fest, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen und wie sie zu berechnen sind.
Nach der WoFlV werden die Grundflächen von Räumen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern zu 100 % angerechnet. Flächen von 1 bis 2 Metern Höhe werden zur Hälfte (50 %) berücksichtigt. Räume mit einer Höhe unter einem Meter bleiben unberücksichtigt. Hinzu kommen besondere Regelungen für Terrassen, Balkone, Loggien und Dachgärten, die in der Regel zu 25 % (maximal 50 %) der Grundfläche angerechnet werden. Flächen von Kellern, Dachböden, Waschküchen und Garagen zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche. Für die Immobilienbewertung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche entscheidend, da sie den Verkehrswert maßgeblich beeinflusst. Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften können im Nachhinein zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.