Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Verordnung, die die einheitliche Berechnung der Wohnfläche von Wohnungen regelt. Sie ist die gesetzliche Grundlage und dient der Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter sowie für Käufer und Verkäufer von Immobilien. Die Verordnung trat 2004 in Kraft und ersetzte die vorher geltenden Regelungen zur Wohnflächenberechnung.
Die WoFlV legt detailliert fest, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen und wie sie anzurechnen sind. So werden die Grundflächen von Räumen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern zu 100 % berücksichtigt. Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte angerechnet. Flächen unter einem Meter Höhe bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus regelt die Verordnung, wie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen angerechnet werden – in der Regel mit einem Viertel ihrer Fläche, maximal aber zur Hälfte. Wichtige Bereiche wie Kellerräume, Waschküchen und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Für die Immobilienbewertung ist die korrekte Anwendung der WoFlV unerlässlich, da sie die zentrale Kenngröße für die Wertfindung darstellt. Eine falsche Berechnung kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.