Die Nutzfläche, auch Nutzungsfläche genannt, ist die Fläche eines Gebäudes oder Gebäudeteils, die der tatsächlichen Nutzung dient. Sie ist in Deutschland in der DIN 277 geregelt und stellt einen Teil der Bruttogrundfläche dar. Die Nutzfläche umfasst all jene Bereiche, die dem Zweck der Immobilie direkt zugeordnet werden können.
Die DIN 277 unterteilt die Nutzfläche in verschiedene Nutzungsarten, wie beispielsweise Wohnen, Büroarbeit, Produktion, Lagerung oder Forschung. Flächen, die nicht zur Nutzfläche gehören, sind die Verkehrsfläche (z. B. Flure, Treppenhäuser) und die technische Funktionsfläche (z. B. Heizungsräume). Im Gegensatz zur Wohnfläche, die nur für Wohnzwecke relevant ist und nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet wird, ist die Nutzfläche ein breiter gefasster, gewerblicher Begriff. Sie wird oft als zentrale Kennzahl bei der Bewertung von Gewerbeimmobilien herangezogen und dient als Berechnungsgrundlage für die Miete in Büros und Gewerbeflächen. Bei der Immobilienbewertung spielt die korrekte Angabe der Nutzfläche eine entscheidende Rolle, da sie direkten Einfluss auf den Wert des Objekts hat, insbesondere bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens.