Immobilienlexikon

Kataster

Der Kataster ist ein amtliches Verzeichnis, das sämtliche Grundstücke eines Gemeinde- oder Katasterbezirks flächendeckend erfasst und beschreibt. Er besteht aus zwei Hauptteilen: dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch. Während das Grundbuch die rechtlichen Verhältnisse wie Eigentum und Belastungen dokumentiert, beschreibt das Liegenschaftskataster die tatsächlichen Gegebenheiten der Grundstücke, also ihre Lage, Größe und Nutzung.

Die rechtliche Grundlage für das Katasterwesen ist in Deutschland in den jeweiligen Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer geregelt. Der Kataster dient der Sicherung des Eigentums und der Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Er ist die amtliche Basis für die Erhebung der Grundsteuer und anderer Steuern sowie für die Planung von Bauvorhaben und die Verwaltung von Grundstücken. Wichtige Dokumente des Katasters sind die Flurkarte (Liegenschaftskarte), die alle Flurstücke und ihre Grenzen grafisch darstellt, und das Liegenschaftsbuch, das die beschreibenden Daten der Flurstücke enthält. Für die Immobilienbewertung ist das Kataster unerlässlich, da es die genauen Daten liefert, die für die Ermittlung des Bodenwerts und des Verkehrswerts notwendig sind.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg