Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das der Sicherung einer Forderung dient und untrennbar mit dieser verbunden ist. Sie ist akzessorisch, das heißt, ihre Existenz und ihr Bestand hängen von der Existenz der gesicherten Forderung ab. Die rechtliche Grundlage findet sich in den Paragraphen §§ 1113 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eingetragen wird die Hypothek in Abteilung III des Grundbuchs.
Im Gegensatz zur Grundschuld wird die Hypothek automatisch gelöscht, sobald die zugrunde liegende Forderung vollständig getilgt wurde. Bei einer Umschuldung oder einem Verkauf kann sie nicht ohne die zugrunde liegende Forderung übertragen werden, was ihre Handhabung im Vergleich zur flexibleren Grundschuld komplexer macht. Die Hypothek ist in der Praxis der Immobilienfinanzierung heute seltener als die Grundschuld, da diese flexibler ist und für mehrere Kredite hintereinander verwendet werden kann. Dennoch ist die Hypothek weiterhin ein rechtlich gültiges und relevantes Sicherungsmittel, insbesondere in Fällen, in denen eine enge Verbindung zwischen dem Kredit und der Immobilie gewünscht wird.