Immobilienlexikon

Enteignung

Eine Enteignung ist der staatliche Entzug von Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie gegen eine angemessene Entschädigung. Sie ist das schärfste Mittel, mit dem der Staat in die Eigentumsrechte eingreifen kann, und ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Die rechtliche Grundlage hierfür ist Artikel 14 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG). Eine Enteignung dient dazu, das öffentliche Wohl zu sichern, beispielsweise für den Bau von Straßen, Schienenwegen oder anderen öffentlichen Infrastrukturprojekten.

Die Enteignung ist an zwei grundlegende Bedingungen gebunden: Erstens muss sie zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich sein, und zweitens muss der Eigentümer angemessen entschädigt werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich in der Regel nach dem Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Enteignung und wird durch einen Sachverständigen ermittelt. Der Eigentümer hat die Möglichkeit, die Enteignung und die Höhe der Entschädigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Eigentümer muss sich in der Regel auf eine Enteignung vorbereiten. Das Enteignungsverfahren ist klar geregelt und verläuft in mehreren Schritten, die eine Anhörung des Eigentümers vorsehen.

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