Denkmalschutz ist die Gesamtheit der rechtlichen und administrativen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Kulturdenkmälern. Ein Denkmal ist eine Sache, die aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen besonders wertvoll ist. Die rechtliche Grundlage hierfür sind die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Denkmaleigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihr Eigentum zu erhalten.
Der Denkmalschutz hat weitreichende Konsequenzen für Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien. Alle Veränderungen an der Bausubstanz, am äußeren Erscheinungsbild oder an der Nutzung, die über die reine Instandhaltung hinausgehen, bedürfen einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Dies gilt auch für Anbauten, Abrisse oder energetische Sanierungen. Das Ziel ist es, den historischen Wert der Immobilie zu bewahren. Im Gegenzug gibt es jedoch attraktive steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten. So können beispielsweise die Kosten für eine Sanierung zu einem großen Teil steuerlich abgesetzt werden. Bei der Immobilienbewertung wirken sich die Auflagen des Denkmalschutzes oft wertmindernd aus, da sie die Nutzung und die Gestaltungsmöglichkeiten einschränken. Gleichzeitig kann der historische und kulturelle Wert die Liebhaberpreise steigern, was sich wiederum positiv auf den Verkehrswert auswirkt.