Immobilienlexikon

Bauherr

Der Bauherr ist die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung veranlasst. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauprojekts verantwortlich, auch wenn er die Planung und Ausführung an Dritte delegiert. Die rechtliche Grundlage ist das Bauordnungsrecht der Bundesländer.

Die Hauptpflichten des Bauherrn sind die Einholung der erforderlichen Genehmigungen, die Beauftragung qualifizierter Architekten und Bauunternehmen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Bauherr muss sicherstellen, dass das Bauwerk nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorschriften der Landesbauordnung (LBO), des Bebauungsplans und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichtet wird. Er haftet für die Sicherheit auf der Baustelle und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Er ist der Vertragspartner des Architekten, der Planungsbüros und der Bauunternehmen. Bei Immobilien-Projekten ist der Bauherr der Auftraggeber für die gesamte Finanzierung und die Koordination.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg