Immobilienlexikon

Architekt

Beschreibung Ein Architekt ist ein Fachexperte, der für die Planung, Gestaltung und Bauleitung von Gebäuden verantwortlich ist. Er ist eine zentrale Figur in der Bau- und Immobilienbranche, da er als geistiger Urheber eines Bauwerks gilt. Die gesetzliche Grundlage für die Berufsbezeichnung und die Aufgaben eines Architekten ist in den Architektengesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Um sich als Architekt bezeichnen zu dürfen, ist in der Regel ein Studium der Architektur und eine Eintragung in die Architektenkammer erforderlich.

Zu den Hauptaufgaben eines Architekten gehören die Entwurfsplanung, die Erstellung des Lageplans und der Bauzeichnungen, die Einholung der Baugenehmigung und die Überwachung der Ausführung der Bauarbeiten. Er fungiert als Vertreter des Bauherrn gegenüber den ausführenden Firmen. Er ist der Ansprechpartner für alle am Bau beteiligten Unternehmen, von Statikern bis zu den Handwerkern. Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden spielt der Architekt eine wichtige Rolle, da er die baulichen und ästhetischen Aspekte der Modernisierung plant. Bei der Immobilienbewertung ist die Qualität der architektonischen Gestaltung und die Funktionalität des Grundrisses ein wichtiger Faktor.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg