Altlasten sind schädliche Bodenveränderungen oder Verunreinigungen des Grundwassers, die von stillgelegten Anlagen oder Ablagerungen herrühren. Sie stellen eine erhebliche Gefahr für die Umwelt, die Gesundheit des Menschen und die Nutzung von Grundstücken dar. Die rechtliche Grundlage ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), das die Verantwortlichkeiten für die Sanierung und die Kostenverteilung regelt.
Altlasten können sowohl Altablagerungen (z. B. stillgelegte Deponien) als auch Altstandorte (z. B. ehemalige Fabrikgelände, Tankstellen oder chemische Reinigungen) sein. Das Vorhandensein von Altlasten wird in speziellen Altlastenkatastern der Kommunen oder Landkreise erfasst. Für eine Immobilienbewertung ist die Prüfung auf Altlasten von entscheidender Bedeutung. Ein mit Altlasten belastetes Grundstück kann erheblich im Wert gemindert sein, da die Kosten für die erforderliche Sanierung sehr hoch sein können. In extremen Fällen ist eine Bebauung oder Nutzung des Grundstücks überhaupt nicht möglich. Ein Sachverständiger muss bei der Wertermittlung eine sorgfältige Recherche durchführen und eventuell notwendige Sanierungskosten als Wertminderung in seinem Gutachten berücksichtigen. Für einen Käufer ist es daher unerlässlich, sich vor dem Erwerb über mögliche Altlasten zu informieren.