Ein zweiter Fluchtweg ist eine bauordnungsrechtliche Anforderung, die sicherstellen soll, dass Personen ein Gebäude oder eine Nutzungseinheit im Brand- oder Gefahrenfall sicher verlassen können, auch wenn der erste Fluchtweg, meist das Treppenhaus, versperrt ist. Die genauen Regelungen hierzu sind in den Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Die Anforderungen dienen dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bewohner und Nutzer.
In der Regel gilt ein Treppenhaus als erster Fluchtweg. Ein zweiter Fluchtweg kann ein weiteres, vom ersten unabhängiges Treppenhaus, aber auch eine Rettungsbalkon, eine außenliegende Treppe oder eine mit der Feuerwehr anleitbare Fenster- oder Balkonöffnung sein. Bei Wohnungen, die nicht im Erdgeschoss liegen, ist die Sicherstellung eines zweiten Fluchtweges oft über geeignete Fenster oder Balkone mit einer Höhe von maximal 8 Metern über dem Boden möglich. Die Abstandsflächen spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie die Zugänglichkeit für die Feuerwehr gewährleisten müssen. Bei der Immobilienbewertung ist die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften von großer Bedeutung, da fehlende oder nicht den Normen entsprechende Fluchtwege zu Nutzungsbeschränkungen oder teuren Nachrüstungen führen können und somit den Wert der Immobilie mindern.