Eine Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft, die Miteigentümer einer Immobilie sind. Sie ist im Zivilprozessrecht geregelt und kommt häufig bei einer Erbengemeinschaft oder bei geschiedenen Eheleuten zum Einsatz, wenn sich die Eigentümer nicht über den Verkauf der Immobilie einigen können. Sie ist das einzige rechtliche Mittel, eine Miteigentümergemeinschaft aufzulösen, ohne dass alle zustimmen müssen.
Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, das den Wert der Immobilie ermittelt. Anschließend wird das Objekt öffentlich versteigert. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Erlös aus der Versteigerung wird dann unter den Miteigentümern entsprechend ihrer Eigentumsanteile aufgeteilt. Die Teilungsversteigerung ist oft der letzte Ausweg, da sie in der Regel zu einem geringeren Erlös führt als ein freihändiger Verkauf.