Ein Staffelgeschoss ist ein oberes Gebäudegeschoss, das gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringt und somit eine kleinere Grundfläche aufweist. Charakteristisch ist die sogenannte „Staffelung“ des Baukörpers, die oft mit Dachterrassen oder umlaufenden Freiflächen verbunden ist.
Baurechtlich wird das Staffelgeschoss in vielen Bundesländern nicht als Vollgeschoss gezählt, sofern bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören in der Regel ein prozentualer Rücksprung der Außenwände gegenüber der darunterliegenden Fassade sowie eine Begrenzung der Höhe. Diese Regelungen sind insbesondere in den Landesbauordnungen festgelegt und wirken sich auf die maximal zulässige Anzahl an Geschossen eines Gebäudes aus.
Architektonisch bieten Staffelgeschosse eine attraktive Möglichkeit, zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche zu schaffen und gleichzeitig großzügige Außenbereiche wie Dachterrassen zu integrieren. Sie finden sich häufig in innerstädtischen Lagen, wo sie eine Verbindung zwischen Hochbau und niedrigeren Nachbargebäuden herstellen können.