Eine Gestaltungssatzung ist eine örtliche Bauvorschrift, die von einer Gemeinde erlassen wird, um das äußere Erscheinungsbild von baulichen Anlagen innerhalb eines bestimmten Gebiets zu regeln. Sie dient der Sicherung und Verbesserung des Ortsbildes und des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die Landesbauordnungen (LBO).
Die Satzung kann detaillierte Vorgaben zu verschiedenen gestalterischen Elementen machen, die über die Regelungen des Bauordnungsrechts hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise die Form, Farbe und Eindeckung von Dächern, die Gestaltung von Fassaden, die Art und Farbe von Fenstern und Türen, die Materialwahl für Zäune oder die Platzierung von Werbeanlagen. Eine Gestaltungssatzung kann sich auf ein ganzes Gemeindegebiet oder nur auf bestimmte historische Ortskerne oder Straßenzüge beziehen. Baumaßnahmen, die gegen die Vorgaben der Gestaltungssatzung verstoßen, sind nicht genehmigungsfähig. Bei der Immobilienbewertung ist das Vorhandensein einer Gestaltungssatzung von Bedeutung, da sie die Freiheiten bei der Umgestaltung eines Objekts einschränkt und somit den Wert beeinflussen kann.