Immobilienlexikon

BauGB

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Bauplanungsrechts. Es regelt die grundlegenden Bestimmungen zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und bildet damit die rechtliche Basis für alle Fragen der Bauleitplanung. Ziel des BauGB ist es, eine nachhaltige und sozial gerechte Bodennutzung sicherzustellen, die sowohl die Interessen der Allgemeinheit als auch privater Eigentümer berücksichtigt.

Rechtlich ist das BauGB ein Bundesgesetz, das erstmals 1960 in Kraft trat und seitdem mehrfach reformiert wurde. Es enthält Vorschriften über Flächennutzungspläne, Bebauungspläne sowie über die Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich. Eine zentrale Rolle spielt dabei die kommunale Planungshoheit, die es den Gemeinden ermöglicht, über Bebauungspläne die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Ergänzend finden sich im BauGB Regelungen zur Sicherung von Planungen, zur Enteignung sowie zur Wertermittlung von Grundstücken. Letzteres ist insbesondere für Sachverständige von Bedeutung, da die rechtlichen Vorgaben eine Grundlage für die Erstellung von Verkehrswertgutachten bilden.

In der Praxis hat das BauGB erhebliche Bedeutung für Bauherren, Investoren, Kommunen und Sachverständige. Für Bauvorhaben ist zu prüfen, ob ein Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den allgemeinen Vorgaben des BauGB im Einklang steht. Auch bei der Immobilienbewertung spielt das Gesetz eine Rolle, etwa wenn es um die Bestimmung von Bodenwerten oder die planungsrechtliche Einordnung eines Grundstücks geht. Ohne die Vorgaben des BauGB wäre eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht möglich, da es verbindliche Rahmenbedingungen für die Nutzung und Bebauung von Grundstücken vorgibt.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg