Die Restnutzungsdauer ist ein entscheidender Faktor in der professionellen Immobilienbewertung. Sie beeinflusst maßgeblich den Wert Ihrer Immobilie, die steuerliche Abschreibung (AfA) sowie Ihre Planungssicherheit. Besonders wenn Gebäude nicht mehr der ursprünglich kalkulierten Lebensdauer entsprechen, benötigen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Unternehmen ein fundiertes Gutachten, das die tatsächliche verbleibende Nutzungsdauer realistisch und nachvollziehbar abbildet.
Ein solches Restnutzungsdauergutachten ist insbesondere dann relevant, wenn Sie beim Finanzamt eine verkürzte AfA geltend machen möchten. Die Rechtsprechung verlangt hierfür einen klaren und nachvollziehbaren Nachweis, der die verkürzte Nutzungsdauer fundiert begründet. Darüber hinaus spielt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eine wichtige Rolle in der Bilanzierung und im Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder der International Financial Reporting Standards (IFRS). Sie wirkt sich direkt auf die Höhe der Abschreibungen aus und beeinflusst somit das betriebswirtschaftliche Ergebnis.
Unsere Gutachten zeichnen sich durch fachliche Präzision, aktuelle Marktkenntnis und transparente Nachvollziehbarkeit aus. Wir analysieren gründlich den Zustand, die Bauweise, den Instandhaltungsstand sowie die relevanten Marktgegebenheiten, um eine belastbare und rechtssichere Restnutzungsdauer zu ermitteln. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage, die sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich anerkannt ist und Ihnen bei Ihren Entscheidungen Sicherheit bietet.
Wir prüfen Baujahr, Zustand, Modernisierungen und Marktdaten. Daraus leiten wir ab, wie lange eine Immobilie wirtschaftlich noch genutzt werden kann.
In der Regel ja. Unsere Gutachten erfüllen die rechtlichen Anforderungen. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt jedoch immer bei der Finanzbehörde selbst.
Vor allem, wenn Sie Ihre Abschreibung (AfA) realistischer ansetzen wollen oder im Rahmen von Bilanz, Jahresabschluss oder Finanzierung belastbare Zahlen benötigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
Je nach Objektgröße und Komplexität beginnen die Kosten bei rund 1.800 €. Nach einem kurzen Erstgespräch geben wir Ihnen ein klares Angebot.