Immobilienbewertung

Unsere Gutachten.
Ihre Grundlage.

  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
  • Von Verkehrswert bis Beratung
  • Unsere Leistungen im Überblick
Moderne Glassfassade
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Wofür wir Gutachten erstellen – und wann sie gebraucht werden

Verlässliche Gutachten für alle Bewertungsanlässe – transparent, anerkannt, individuell.

Wann unsere Gutachten sinnvoll sind

Unsere Leistungen umfassen sämtliche wesentlichen Anlässe der Immobilienbewertung, die für Sie relevant sein können. Ganz gleich, ob Sie eine Immobilie verkaufen oder erwerben, eine einvernehmliche Lösung bei einer Scheidung suchen oder eine Erbschaft regeln möchten – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Auch bei komplexen Fragestellungen im Immobilienkontext bieten wir Ihnen und z.B. ihrem Steuerberater kompetente Unterstützung.

Vom Kurzgutachten bis zum Vollgutachten

Dabei erstellen wir für Sie sowohl ausführliche Verkehrswertgutachten als auch kompakte Kurzgutachten, je nachdem, welcher Umfang für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist. Selbstverständlich prüfen wir auch bereits vorhandene Gutachten sorgfältig und objektiv, um Ihnen belastbare und nachvollziehbare Ergebnisse zu liefern.

Weitere Leistungen im Detail

Zu unserem Leistungsspektrum gehört zudem die fachkundige Bewertung von Faktoren wie der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine persönliche und individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Unser Anspruch: Klar, belastbar, gerichtsfest

So stellen wir sicher, dass Sie eine Bewertung erhalten, die nicht nur verständlich und praxisnah ist, sondern auch vor Gericht Bestand hat und exakt auf den Punkt gebracht wird. Mit uns profitieren Sie von einer transparenten und professionellen Immobilienbewertung, die Ihnen Sicherheit und Orientierung bietet.
Vollständige Leistungen

Jede Situation. Das passende Gutachten.

Jeder Bewertungsanlass bringt eigene Anforderungen mit sich – vom Kauf bis zur Erbregelung. Diese Übersicht zeigt Ihnen klar und kompakt, welche Gutachten wir in welchen Situationen empfehlen.

Verkehrswertgutachten

Wir ermitteln den marktgerechten Verkehrswert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB – von zertifizierten Sachverständigen.

Gutachten bei Scheidung

Neutral und fair bewerten wir Ihre gemeinsame Immobilie – für eine konfliktarme Vermögensregelung bei Trennung.

Gutachten bei Schenkung

Wir ermitteln den Immobilienwert für Schenkungen – nachvollziehbar, transparent und abgestimmt auf steuerliche Anforderungen.

Gutachten bei Erbschaft

Für Erbengemeinschaften schaffen wir mit einem fundierten Gutachten zeitnah Klarheit gegenüber Nachlassgericht, Finanzamt und Miterben.

Kurzgutachten

Das kompakte Kurzgutachten bietet eine schnelle Werteinordnung – geeignet für Verkauf, Finanzierung oder interne Entscheidungsfindung.

Gutachtenprüfung

Wir prüfen vorhandene Gutachten unabhängig auf Methode, Plausibilität und Rechenweg – inklusive konkreter, praxisnaher Handlungsempfehlungen.

Restnutzungsdauergutachten

Einschätzung der Restnutzungsdauer. Basis für Abschreibung, Preisverhandlungen oder Investitionen.

Immobilienberatung

Individuelle Beratung zu Nutzung, Zustand und Lage. Praxisnah und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.

Portfoliobewertung

Bewertung mehrerer Objekte für Vermögensstrategie, Finanzierung oder unternehmerische Entscheidungen.

Wenn der Immobilienwert entscheidend ist

Ausschnitt eines Hauses im mediterranen Stil
Eine Immobilienbewertung braucht mehr als Zahlen – sie muss verständlich und belastbar sein. Genau das liefern wir: nachvollziehbare Gutachten, die Ihnen Sicherheit bei wichtigen Entscheidungen geben.

Für Kauf oder Verkauf erstellen wir ein Verkehrswertgutachten. Es zeigt, was Ihre Immobilie heute wert ist – transparent auf Basis von Lage, Zustand und Marktumfeld. So verhandeln Sie mit einem klaren Vorteil.

In besonderen Lebenssituationen wie Scheidung oder Erbschaft achten wir nicht nur auf fachliche Genauigkeit, sondern auch auf eine verständliche Darstellung. Unsere Gutachten sind anerkannt bei Gerichten und Finanzämtern – und gleichzeitig so erklärt, dass Sie jeden Schritt nachvollziehen können.

Wenn es schnell gehen soll, bieten wir ein Kurzgutachten. Es konzentriert sich auf die wichtigsten Faktoren und gibt Ihnen schnelle Orientierung, etwa für eine Preisfindung oder interne Kalkulation.

Darüber hinaus prüfen wir bestehende Bewertungen durch eine Gutachtenprüfung und beraten Sie individuell zu allen Fragen rund um Kauf, Verkauf oder Bestand Ihrer Immobilie in der Immobilienberatung.

Unser Ziel: Bewertungen, die nicht kompliziert wirken, sondern klar und verständlich sind – damit Sie mit Sicherheit entscheiden können.
FAQ

Häufige Fragen zu unseren Leistungen

Kurz beantwortet – damit Sie sofort wissen, was wichtig ist.

Ein Kurzgutachten beginnt in der Regel bei ca. 1.800 €, ein umfassendes und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten bei etwa 2.900 €. Der Preis steigt, wenn besondere Rechte oder Lasten bestehen, zusätzliche Stichtage benötigt werden oder komplexe Besonderheiten vorliegen. Faktoren wie Größe, Lage und Objektart wirken sich ebenfalls aus. Wichtig: Sie zahlen nur für den Aufwand, der in Ihrem Fall tatsächlich nötig ist – transparent und nachvollziehbar.

Die Erstellung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen – abhängig davon, wie schnell alle Unterlagen vorliegen und wann der Ortstermin stattfinden kann. In dringenden Fällen sind auch kürzere Fristen möglich. Ein Gutachten selbst „verfällt“ nicht, sollte aber bei wichtigen Entscheidungen aktuell sein. Als Faustregel gilt: Nach etwa sechs bis zwölf Monaten können sich Marktwerte deutlich ändern – dann empfiehlt sich eine Aktualisierung.

Ein Kurzgutachten bietet eine kompakte Wertermittlung ohne ausführliche Begründung. Es eignet sich für interne Entscheidungen, erste Verkaufsüberlegungen oder wenn Sie nur eine schnelle Orientierung brauchen.

Ein Verkehrswertgutachten ist ausführlicher, folgt den gesetzlichen Vorgaben und enthält eine detaillierte Dokumentation. Es wird von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt und ist die richtige Wahl, wenn es um rechtliche oder steuerliche Fragen geht.

Ja. Unsere Verkehrswertgutachten entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt. Grundlage ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie die Anwendung der normierten Bewertungsverfahren. Für Sie bedeutet das: maximale Verlässlichkeit – egal ob im privaten, steuerlichen oder gerichtlichen Kontext.

Für ein vollständiges Gutachten brauchen wir vor allem die Grundbuchauszüge, Baupläne und Flächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen sowie Unterlagen zu Rechten oder Lasten. Welche Dokumente im Detail erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Fall ab. Sie erhalten von uns eine klare Checkliste, damit Sie nichts übersehen – und wir unterstützen Sie auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.

Online-Tools arbeiten mit Durchschnittswerten aus Datenbanken – etwa Quadratmeterpreisen oder Vergleichswerten aus der Umgebung. Individuelle Merkmale wie Modernisierungen, bauliche Besonderheiten, Rechte oder Lasten bleiben dabei meist unberücksichtigt. Ein Sachverständigen-Gutachten berücksichtigt genau diese Faktoren und liefert deshalb einen Wert, der realistisch und belastbar ist – und von Behörden oder Gerichten anerkannt wird.

Ja. In solchen Fällen erstellen wir ein Gutachten mit einem zurückliegenden Wertermittlungsstichtag. Bewertet wird also nicht nach den heutigen Marktverhältnissen, sondern nach der Situation zum gewünschten Zeitpunkt. Das ist häufig bei Erbschaften, Scheidungen oder steuerlichen Fragen erforderlich. Voraussetzung ist, dass die dafür nötigen Unterlagen verfügbar sind, damit der damalige Wert nachvollziehbar bestimmt werden kann.

Ob die Kosten für ein Gutachten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom Anlass ab. Bei Erbschaften, Schenkungen oder in Scheidungsfällen akzeptieren Finanzämter die Kosten in vielen Fällen. Auch bei vermieteten Immobilien können Gutachten im Rahmen der Werbungskosten ansetzbar sein. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gilt das in der Regel nicht. Ob und in welcher Höhe Sie die Kosten steuerlich absetzen können, hängt vom Einzelfall ab – Ihr Steuerberater kann Sie hierzu verlässlich beraten.

Ja, ein Ortstermin ist für ein vollständiges Verkehrswertgutachten in der Regel zwingend erforderlich. Als Sachverständige unterliegen wir dem Höchstpersönlichkeitsprinzip – das bedeutet: Wir müssen uns selbst ein Bild vom Objekt machen.

Sollte ein Termin vor Ort aktuell nicht möglich sein (z. B. bei Mieterstreit, Erbauseinandersetzung o. ä.), prüfen wir im Einzelfall, ob ein eingeschränktes Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme auf Basis der Aktenlage eine vorläufige Lösung bietet – allerdings mit deutlichen Einschränkungen in der Aussagekraft.

Am Anfang steht Ihre Anfrage – telefonisch, per Mail oder über unser Formular. Danach klären wir den Zweck des Gutachtens und welche Unterlagen wir benötigen. Anschließend folgt der Ortstermin, bei dem wir die Immobilie besichtigen. Auf Basis aller Daten erstellen wir das Gutachten und erläutern die Ergebnisse mit Ihnen. So haben Sie vom ersten Kontakt bis zum fertigen Bericht einen klar strukturierten Ablauf, der jederzeit nachvollziehbar ist.

Lassen Sie uns sprechen.

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Nutzen Sie unser Formular für ein unverbindliches Erstgespräch – oder rufen Sie uns direkt an. Wir klären Ihre Fragen persönlich – am Telefon oder per E-Mail.
06202 - 970 60 62
Kontaktformular
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Sie haben Fragen? Oder möchten wissen, welches Gutachten am besten zu Ihrer Situation passt? Wir nehmen uns Zeit für Sie – persönlich, vertraulich und unverbindlich.

Nutzen Sie das Formular, um einen Rückruf zu vereinbaren oder uns eine Nachricht zu senden.
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Zertifzierungsabzeichen der DIAZert (DAkkS akkreditiert) als zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung
Zertifzierungsabzeichen der IQ-Zert(DAkkS akkreditiert) als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Zertifizierungs-Symbol: TÜV PersCert – geprüfte Sachverständigenkompetenz, zertifiziert durch TÜV Rheinland
Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg