Ein Kurzgutachten beginnt in der Regel bei ca. 1.800 €, ein umfassendes und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten bei etwa 2.900 €. Der Preis steigt, wenn besondere Rechte oder Lasten bestehen, zusätzliche Stichtage benötigt werden oder komplexe Besonderheiten vorliegen. Faktoren wie Größe, Lage und Objektart wirken sich ebenfalls aus. Wichtig: Sie zahlen nur für den Aufwand, der in Ihrem Fall tatsächlich nötig ist – transparent und nachvollziehbar.
Die Erstellung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen – abhängig davon, wie schnell alle Unterlagen vorliegen und wann der Ortstermin stattfinden kann. In dringenden Fällen sind auch kürzere Fristen möglich. Ein Gutachten selbst „verfällt“ nicht, sollte aber bei wichtigen Entscheidungen aktuell sein. Als Faustregel gilt: Nach etwa sechs bis zwölf Monaten können sich Marktwerte deutlich ändern – dann empfiehlt sich eine Aktualisierung.
Ein Kurzgutachten bietet eine kompakte Wertermittlung ohne ausführliche Begründung. Es eignet sich für interne Entscheidungen, erste Verkaufsüberlegungen oder wenn Sie nur eine schnelle Orientierung brauchen.
Ein Verkehrswertgutachten ist ausführlicher, folgt den gesetzlichen Vorgaben und enthält eine detaillierte Dokumentation. Es wird von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt und ist die richtige Wahl, wenn es um rechtliche oder steuerliche Fragen geht.
Ja. Unsere Verkehrswertgutachten entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt. Grundlage ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie die Anwendung der normierten Bewertungsverfahren. Für Sie bedeutet das: maximale Verlässlichkeit – egal ob im privaten, steuerlichen oder gerichtlichen Kontext.
Für ein vollständiges Gutachten brauchen wir vor allem die Grundbuchauszüge, Baupläne und Flächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen sowie Unterlagen zu Rechten oder Lasten. Welche Dokumente im Detail erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Fall ab. Sie erhalten von uns eine klare Checkliste, damit Sie nichts übersehen – und wir unterstützen Sie auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Online-Tools arbeiten mit Durchschnittswerten aus Datenbanken – etwa Quadratmeterpreisen oder Vergleichswerten aus der Umgebung. Individuelle Merkmale wie Modernisierungen, bauliche Besonderheiten, Rechte oder Lasten bleiben dabei meist unberücksichtigt. Ein Sachverständigen-Gutachten berücksichtigt genau diese Faktoren und liefert deshalb einen Wert, der realistisch und belastbar ist – und von Behörden oder Gerichten anerkannt wird.
Ja. In solchen Fällen erstellen wir ein Gutachten mit einem zurückliegenden Wertermittlungsstichtag. Bewertet wird also nicht nach den heutigen Marktverhältnissen, sondern nach der Situation zum gewünschten Zeitpunkt. Das ist häufig bei Erbschaften, Scheidungen oder steuerlichen Fragen erforderlich. Voraussetzung ist, dass die dafür nötigen Unterlagen verfügbar sind, damit der damalige Wert nachvollziehbar bestimmt werden kann.
Ob die Kosten für ein Gutachten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom Anlass ab. Bei Erbschaften, Schenkungen oder in Scheidungsfällen akzeptieren Finanzämter die Kosten in vielen Fällen. Auch bei vermieteten Immobilien können Gutachten im Rahmen der Werbungskosten ansetzbar sein. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gilt das in der Regel nicht. Ob und in welcher Höhe Sie die Kosten steuerlich absetzen können, hängt vom Einzelfall ab – Ihr Steuerberater kann Sie hierzu verlässlich beraten.
Ja, ein Ortstermin ist für ein vollständiges Verkehrswertgutachten in der Regel zwingend erforderlich. Als Sachverständige unterliegen wir dem Höchstpersönlichkeitsprinzip – das bedeutet: Wir müssen uns selbst ein Bild vom Objekt machen.
Sollte ein Termin vor Ort aktuell nicht möglich sein (z. B. bei Mieterstreit, Erbauseinandersetzung o. ä.), prüfen wir im Einzelfall, ob ein eingeschränktes Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme auf Basis der Aktenlage eine vorläufige Lösung bietet – allerdings mit deutlichen Einschränkungen in der Aussagekraft.
Am Anfang steht Ihre Anfrage – telefonisch, per Mail oder über unser Formular. Danach klären wir den Zweck des Gutachtens und welche Unterlagen wir benötigen. Anschließend folgt der Ortstermin, bei dem wir die Immobilie besichtigen. Auf Basis aller Daten erstellen wir das Gutachten und erläutern die Ergebnisse mit Ihnen. So haben Sie vom ersten Kontakt bis zum fertigen Bericht einen klar strukturierten Ablauf, der jederzeit nachvollziehbar ist.