Für strittige Fälle oder wenn ein Verfahren absehbar ist, wird in der Regel ein ausführliches Verkehrswertgutachten erwartet. Ein Kurzgutachten kann für eine einvernehmliche Einigung oder als Vorab-Orientierung dienen. Wir klären mit Ihnen (und gern mit Ihrem Anwalt), was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Ja. Wir können zum geforderten Stichtag bewerten (z. B. Eheschließung, Trennung, Zustellung des Scheidungsantrags). Der Stichtag und die damalige Marktlage werden transparent dokumentiert, damit der Wert zeitlich eindeutig zugeordnet ist.
Wir versuchen eine neutrale Terminabstimmung. Falls keine Innenbesichtigung möglich ist, arbeiten wir mit Unterlagen, Außenbesichtigung und plausiblen Annahmen – alle Annahmen und Grenzen der Aussagekraft kennzeichnen wir klar. Eine vollständige Begehung erhöht die Belastbarkeit des Ergebnisses.
Ein Privatgutachten ist nicht bindend, kann aber als qualifizierte Entscheidungsgrundlage dienen. Die Verwertung liegt im Ermessen des Gerichts. Unsere Gutachten sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 aufgebaut – nachvollziehbar, methodisch korrekt und fachlich belastbar.