Der Zugewinnausgleich ist ein familienrechtlicher Begriff, der die Vermögensverhältnisse von Ehegatten nach der Scheidung regelt. Er betrifft Ehepartner, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass das Vermögen der Ehepartner automatisch gemeinsam wird. Vielmehr bleibt das jeweilige Vermögen getrennt. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn, den jeder Ehegatte während der Ehe erwirtschaftet hat, ausgeglichen.
Die rechtliche Grundlage für den Zugewinnausgleich ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §§ 1372 ff. BGB. Die Berechnung ist oft komplex, da sie das Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten ermitteln und bewerten muss. Immobilien spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Wert von Immobilien, die während der Ehe erworben oder an Wert gesteigert wurden, fließt in die Berechnung des Zugewinns ein. Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen eingeholt. Der Zugewinnausgleich hat damit direkten Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse und die finanzielle Situation der geschiedenen Ehegatten.