Die Spekulationssteuer ist eine Steuer auf Gewinne, die aus dem Verkauf von privaten Vermögensgegenständen, wie Immobilien, erzielt werden. Sie fällt an, wenn der Veräußerungsgewinn innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist realisiert wird. Im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) ist sie in § 23 EStG geregelt und zählt zu den sonstigen Einkünften.
Die Spekulationsfrist für Immobilien beträgt in Deutschland zehn Jahre. Das bedeutet, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft wird und der Verkaufsgewinn mehr als 600 Euro beträgt, ist dieser Gewinn steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Von der Steuer ausgenommen ist der Verkauf von Objekten, die im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren durchgehend selbst genutzt wurden. Dies gilt auch, wenn die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde und der Verkäufer keine Absicht hatte, sie zu vermieten. Für die Immobilienbewertung spielt die Spekulationssteuer insofern eine Rolle, als sie bei der Investitionsentscheidung und der Kalkulation des Veräußerungserlöses berücksichtigt werden muss. Das Wissen über die Fristen ist für den Verkäufer entscheidend, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.