Immobilienlexikon

Räumung

Eine Räumung ist die Durchsetzung der Pflicht eines Mieters oder Bewohners, eine Immobilie zu verlassen. Sie ist das Resultat einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung, die der Mieter nicht befolgt hat. Die rechtliche Grundlage ist § 546 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Räumung kann der Vermieter nur durchsetzen, indem er ein gerichtliches Verfahren einleitet, um einen vollstreckbaren Räumungstitel zu erlangen.

Ein Vermieter muss zuerst eine Räumungsklage beim zuständigen Gericht einreichen. Wird diese rechtskräftig, erhält der Vermieter den Räumungstitel, der dann von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Die Räumung erfolgt nicht willkürlich, sondern nach einem festen Verfahren und einer Vorankündigung durch den Gerichtsvollzieher. Der Vermieter kann das Räumungsgut entweder einlagern lassen oder im Rahmen einer sogenannten Berliner Räumung nur das Schloss austauschen. In beiden Fällen trägt der Mieter die Kosten. Ein Räumungsprozess ist oft langwierig und teuer für den Vermieter. Eine rechtlich einwandfreie Kündigung und die Einhaltung aller Fristen sind daher unerlässlich.

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