Immobilienlexikon

Pacht

Pacht ist ein Rechtsverhältnis, das dem Pächter das Recht einräumt, nicht nur eine Sache zu nutzen, sondern auch die Früchte, also die Erträge, aus dieser Sache zu ziehen. Im Gegensatz zur Miete, die sich auf die reine Nutzung einer Sache bezieht, ist die Pacht auf die wirtschaftliche Verwertung ausgerichtet. Pachtverhältnisse sind typisch für die Landwirtschaft, können aber auch für Gewerbeimmobilien wie Restaurants, Hotels oder Gaststätten gelten.

Das Pachtverhältnis ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der zwischen dem Verpächter und dem Pächter geschlossen wird. Er regelt die Dauer der Pacht, die Höhe des Pachtzinses und die Rechte und Pflichten beider Parteien. Der Pächter ist verpflichtet, die Sache ordnungsgemäß zu bewirtschaften und die daraus erzielten Erträge zu nutzen. Im Gegenzug ist er zur Zahlung eines Pachtzinses verpflichtet. Der Pachtzins kann, je nach Vereinbarung, in Geld oder in Naturalien gezahlt werden. Bei der Immobilienbewertung spielt die Pacht eine Rolle, da die Pachteinnahmen in die Berechnung des Ertragswerts einfließen.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg