Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zahlt. Sie dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung für den Fall, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, beispielsweise bei Mietschäden oder ausstehenden Mietzahlungen.
Die Höhe der Kaution ist gesetzlich auf maximal drei Monatskaltmieten begrenzt. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei monatlichen Raten zu zahlen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem speziellen Konto anzulegen, beispielsweise einem Mietkautionssparbuch. Die Kaution muss zu dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz verzinst werden. Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution mitsamt den Zinsen zurückzahlen, sofern der Mieter keine offenen Forderungen oder Schäden hinterlässt. Der Vermieter hat hierfür eine angemessene Frist zur Prüfung, die in der Regel drei bis sechs Monate beträgt.