Ein Grenzstein ist ein amtlich vermessener Stein oder eine andere Markierung im Boden, die die Grenze zwischen zwei Grundstücken oder Flurstücken anzeigt. Er dient als rechtlich verbindlicher Nachweis für den Verlauf der Grundstücksgrenze und ist im Liegenschaftskataster verzeichnet. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Vermessungs- und Katastergesetz der jeweiligen Bundesländer.
Grenzsteine werden von einem staatlich anerkannten Vermessungsingenieur gesetzt und dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht entfernt oder versetzt werden. Werden sie beschädigt oder fehlen, muss eine sogenannte Grenzfeststellung und Neuabmarkung durch das zuständige Katasteramt oder einen Vermessungsingenieur erfolgen. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Eigentümer.