Immobilienlexikon

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen fördert. Es ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiepolitik, das darauf abzielt, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu steigern und somit die Klimaziele zu erreichen. Das EEG trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert.

Das Kernstück des EEG ist die sogenannte Einspeisevergütung. Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, wie Windkraft, Biomasse oder Photovoltaik, erhalten für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde eine garantierte Vergütung über einen festgelegten Zeitraum. Diese Vergütung ist in der Regel höher als der Strompreis am Markt und soll die hohen Anfangsinvestitionen in die Anlagentechnik ausgleichen. Die Finanzierung der Einspeisevergütungen erfolgt über die sogenannte EEG-Umlage, die von allen Stromverbrauchern über den Strompreis gezahlt wird. Für Eigentümer von Immobilien, die eine PV-Anlage betreiben, bietet das EEG eine wirtschaftliche Grundlage für die Investition.

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