Die Eigenheimzulage war eine staatliche Subvention in Deutschland, die den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell fördern sollte. Sie wurde mit dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) im Jahr 1996 eingeführt und sollte insbesondere Familien und Geringverdiener beim Vermögensaufbau unterstützen. Die staatliche Förderung wurde als eine jährliche, steuerfreie Zulage über einen Zeitraum von in der Regel acht Jahren gewährt.
Die Höhe der Eigenheimzulage hing von der Anzahl der Kinder und vom Einkommen des Antragstellers ab. Der Antrag musste beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Eigenheimzulage wurde zum 31. Dezember 2005 abgeschafft, obwohl die Auszahlungen für bestehende Berechtigungen bis ins Jahr 2013 liefen. An ihre Stelle traten teilweise andere Förderprogramme wie die Wohn-Riester-Förderung. Da die Eigenheimzulage heute nicht mehr beantragt werden kann, spielt sie für die aktuelle Immobilienbewertung keine Rolle mehr. Sie ist jedoch ein wichtiges historisches Element der deutschen Wohnungspolitik und kann für die Bewertung von Objekten, die während dieser Zeit erworben wurden, relevant sein.